unit.cloud
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von unit.cloud (Inhaber json-services UG)
§1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) unit.cloud (Inhaber json-services UG), im folgenden "unit.cloud" genannt, erbringt sämtliche Leistungen und Lieferungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer gemäss §14 handelt haben diese AGB wie auch gegebenenfalls zusätzliche Domain-Registrierungsbedingungen von unit.cloud auch für alle weiteren Geschäfte der Parteien Geltung.
(2) Von diesen AGB ganz oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, ausser diesen wurde von unit.clou schriftlich zugestimmt, nicht anerkannt. Die AGB von unit.clou gelten auch dann ausschließlich, falls in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vom Anbieter Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
§2 Vertragsschluss und Widerrufsrecht
(1) Entweder in der Übermittlung einer elektronischen Erklärung (soweit im Einzelfall angeboten) oder in der Übermittlung des online erstellten Antragsformulars in schriftlichen Form an unit.cloud besteht der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages. Für 14 Tage ist der Kunde an seinen Antrag gebunden, jedoch erst mit ausdrücklicher Annahme des Antrags durch unit.cloud oder der ersten für den Kunden erkennbaren ERfüllungshandlung des Anbieters kommt der Vertrag zustande.
(2) Gemäß dem Widerrufsrecht des Kunden nach dem Fernabsatzgesetz steht dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher können Sie innerhalb der ersten zwei Wochen ohne Angabe von Gründen Ihre Vertragserklärung in Textform (E-Mail oder Postalisch) widerrufen, Unternehmern gemäß § 14 BGB wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt. Da unit.cloud in den folgend genannten Fällen in Vorleistung geht ist zudem zu beachten, dass für den Kunden (auch und speziell sofern es sich um einen Verbraucher handelt) kein widerrufsrecht für Domainregistrierungen und Domain-Providerwechsel besteht sofern diese vom Kunden beauftragt, bezahlt und von unit.cloud eingeleitet wurden. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, um sich auf Ihr Widerrufsrecht auszuüben können Sie uns an folgende Anschrift (postalisch) beziehungsweise E-Mail-Adresse eine eindeutige Erklärung über Ihren Widerruf zukommen lassen:
unit.cloud (json-services UG)
Am Mittleren Moos 48
86167 Augsburg
[email protected]
Eine Widerrufsbelehrung können Sie zum Beispiel wie folgt formulieren (statt xyz müsste die betroffene Vertragsnummer eingetragen und mit Ihrem Namen und Anschrift versehen werden) oder eine eigene Formulierung verwenden:
(3) Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist das Sendedatum relevant. Bei Widerruf Ihres Vertrags werden wir sämtliche, welche wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich gegebenenfalls entstandener Lieferkosten (außer zusätzlicher Lieferkosten, sofern Sie nicht den günstigsten Standard-Versand gewählt haben) innerhalb von spätestens 14 Tagen zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt, sofern nicht anders mit Ihnen vereinbart, auf dem gleichen Weg wie die von Ihnen getätigte Zahlung. Zusätzliche Gebühren für eine Rückzahlung fallen nicht an.
(4) Falls Sie verlangt haben, dass die Zurverfügungstellung der Dienstleistung oder sonstiger Leistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist bei einem Widerruf der Zeitraum, im welchem die Leistung bereits bis zum Widerruf zur Verfügung gestellt wurde, anteilig zu bezahlen.
§3 Gegenstand und Änderungen des Vertrages
(1) Dem Kunden wird durch unit.cloud in betriebsbereites je nach Vertragsart virtuelles beziehungsweise dediziertes Serversystem, Speicherplatz auf einem virtuellen Server, eine von unit.cloud festgelegte IP-Adresse (verwendbar über einen VPN-Tunnel) oder sonstige auf von unit.cloud betriebenen Servern Leistungen zur Verfügung gestellt. unit.cloud ist stets bemüht die vom Kunden in über Web-, Mailhosting und vergleichbaren Tarifen wie VPS (wie zum Beispiel mailPartition, webPartiton und rootPartition) vertragsgemäß gespeicherten Daten über das von unit.cloud betriebene Netzwerk und damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. Bei über den Tarif Static IP erworbene Leistungen trägt unit.cloud sorge die gebuchte Leistung wie eine von unit.cloud definierte IP-Adresse über einen VPN-Tunnel für den Kunden erreichbar zu halten. Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware, noch auf den Zutritt zu den Räumlichkeiten in welchen sich die Serverhardware befindet.
(2) unit.cloud gewährleistet eine Verfügbarkeit in Höhe von 99,5 % je gebuchter Leistung im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen hiervon sind mit einem Vorlauf von mind. 24 Stunden angekündigte Wartungsarbeiten um einen stabilen Betrieb zu gewährleisten. Die Verantwortung erstreckt sich nur auf den direkten Einflussbereich von unit.cloud wie zum Beispiel die intern genutzte Netzwerkstruktur und genutzte Serversysteme. Die in den Leistungsbeschreibungen des gewählten Tarifes genannte Speicherkapazität steht insgesamt zur Verfügung, folgend Beispiele hierzu:
- E-Mail-Postfach - hierbei werden auch online gespeicherte Termine und Kontakte auf dem gebuchten Mailspace gespeichert
- Webhosting - in diesem Fall werden auch MySQL-Datenbanken (sofern SSD-Speicherplatz gebucht, werden MySQL-Datenbanken auf diesem abgelegt, falls HDD-Speicherplatz mit SSD-Cache-Funktion ohne SSD-Speicherplatz gebucht wurde, werden MySQL-Datenbanken auf dem HDD-Speicherplatz mit SSD-Cache-Funktion gesichert) und Logdateien auf dem gebuchten Webspace abgelegt.
- VPS - bei Nutzung eines Virtual Private Servers werden sämtliche Logdateien und sonstige vom gebuchten virtuellen Server erstellten Dateien auf dem gebuchten Speicherplatz gesichert.
(3) unit.cloud behält sich das Recht vor bestehende Leistungen zu erweitern und Verbesserungen an diesen vorzunehmen sofern diese dem technischen Fortschritt dienen, Missbrauch verhinden, unit.cloud dazu gesetzlich verpflichtet ist oder diese als notwendig erscheinen. Weitere Änderungen wie zum Beispiel dieser AGB können von unit.cloud durchgeführt werden, sofern diese unter Berücksichtungung der Interessen von unit.cloud für den Kunden zumutbar sind und der Kunde hierzu seine Zustimmung erteilt. Diese gilt als gegeben, sofern nach einer vorzeitigen Information über geplante Änderungen (in der Regel via E-Mail) nicht innerhalb von 14 Tagen ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei unit.cloud vorliegt (gerne auch gemäß § 127 Abs. 2 BGB via E-Mail). Eine unzumutbare Vertragsänderung wäre zum Beispiel die Reduzierung der vertraglich vereinbarten Hauptleistungen welche aus den Tarifleistungsbeschreibungen hervorgehen und in direktem Einfluss von unit.cloud stehen.
(4) Zudem ist unit.cloud berechtigt die vom Kunden zu entrichtenden Gebühren zu erhöhen sofern die Erhöhung angemessen und eine jährliche Erhöhung von 5 % nicht übersteigt. Eine solche Anpassung bedarf der Zustimmung durch den Kunden welche als erteilt anzusehen ist sofern nach Erhalt einer Information über die Preisanpassung nicht innerhalb von 1 Monat durch den Kunden schriftlich widersprochen wird (auch hier kann der Widerspruch gerne via E-Mail erfolgen). unit.cloud hat bei Information an den Kunden in diesem Fall über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Falls der Kunde einer Preiserhöhung widersprechen sollte steht unit.cloud ein Sonderkündigungsrecht zu.
(5) Als freiwillig und unentgeltlich gekennzeichnete Leistungen und Dienste von unit.cloud, welche außerdem nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können nach Ermessen von unit.cloud jederzeit eingestellt werden. Natürlich wird von unit.cloud hierbei Rücksicht auf die berechtigten Interessen des Kunden nehmen.
(6) Zur Leistungserfüllung sämtlicher von unit.cloud angebotener und zur Verfügung gestellter Leistungen ist unit.cloud jederzeit berechtigt sich Dritter zu bedienen. Zudem ist unit.cloud berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag auf einen oder mehrere Dritte im Sinne einer Vertragsübernahme zu übertragen. In einem solchen Fall ist jedoch eine vorzeitige Information an den Kunden (mindestens 4 Wochen Vorlauf) erforderlich und ihm steht das Recht auf eine Kündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu.
(7) Sofern Leistungen vom Kunden an Dritte weiterverkauft werden so dies dies höchstens im direkt vom unit.cloud zur Verfügung gestellten Umfang und nur, sofern von unit.cloud eine Funktion zur Erstellung von Endkunden durch den Kunden zur verfügung gestellt wird, über diese Funktion zu erfolgen. Falls dem Kunden keine solche Funktion von unit.cloud zur Verfügung gestellt wird ist die Weitergabe von Leistungen an Dritte untersagt oder bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch unit.cloud.
(8) Sofern in der Tarif- und Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem in dem Vertrag nicht anders angegeben hat der Vertrag eine Laufzeit von 1 Monat und verlängert sich, sofern dieser nicht mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt wird, automatisch jeweils um einen weiteren Monat. Die Vertragslaufzeit von Domainnamen beläuft sich jedoch generell auf 1 Jahr und werden, sofern diese nicht mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt werden, jeweils automatisch um 1 weiteres Jahr verlängert.
(9) Das Recht beider Parteien einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt selbstverständlich unberührt. Für unit.cloud ist speziell in folgenden Fällen ein wichtiger Grund gegeben:
- Trotz Abmahnung wird durch den Kunden schuldhaft gegen vertragliche Pflichten verstoßen
- Trotz Abmahnung mit angemessener Frist wird durch den Kunden eine Vertrags- oder Rechtsverletzung nicht innerhalb dieser Frist beseitigt.
(10) Sofern ein Fall vorliegt, welcher eine Fortsetzung des Vertrages für unit.cloud unzumutbar macht, ist für eine fristlose Kündigung keine vorhergehende Abmahnung erforderlich. Beispiele hierfür sind:
- bei gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. erheblichen Verstößen i.S.d §§ 23, 24 Jugendmedienschutz- Staatsvertrages und oder oder erheblichen Urheberrechtsverstößen durch Speicherung und oder oder zum Abruf Bereithalten solcher Inhalte insbesondere Musik, Bilder, Videos, Software etc.
- der Speicherung und oder oder dem zum Abruf Bereithalten von Inhalten, deren Speicherung und oder oder das zum Abruf Bereithalten strafbar ist
- bei Straftaten des Kunden gegen unit.cloud oder andere Kunden von unit.cloud, insbesondere bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von unit.cloud oder anderer Kunden von unit.cloud.
(11) Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
(12) Zur Wirksamkeit einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung bedarf es der Schriftform.
(13) Sobald ein Vertragsverhältnis beendet wurde ist unit.cloud nicht mehr zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verpflichtet. Spätestens 7 Tage nach Vertragsende des gekündigten Vertrages ist unit.cloud berechtigt sämtliche bei ihm gespeicherten Daten des Kunden (wie zum Beispiel auf dem Webspace abgelegte Dateien, im E-Mail-Postfach befindliche E-Mails und Kontakte) zu löschen. Die Verantwortung besagte Daten vor Vertragsende auf einem anderen Medium zu sichern liegt bei dem Kunden. Sollten zum Vertragsende Domains des Kunden nicht zu einem anderen Anbieter umgezogen worden sein, so ist unit.cloud berechtigt diese zur Neuregistrierung freizugeben.
§4 Pflichten des Kunden
(1) Für sämtliche vom Kunden zugängliche auf Servern von unit.cloud gespeicherte oder abrufbar gehaltene Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch sofern Inhalte auf einem nicht von unit.cloud betriebenen Server abgelegt und lediglich über eine über unit.cloud registrierten Domain, erstellten Sub- oder externen-Domain aufrufbar sind. Bei einer externen Domain handelt es sich um einen Domainnamen, welcher über einen anderen Anbieter registriert wurde und über dessen DNS-Einträge auf die für diese Domain konfigurierten DNS-Server von unit.cloud verweist. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt. unit.cloud ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen.
(2) Durch unit.cloud übermittelte Passwörter oder die zur Nutzung der Leistungen von unit.cloud selbst festgelegten Passwörter sind vom Kunden streng geheim zu halten. Sobald der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass Dritten ein solches Passwort bekannt ist muss er, sofern möglich, dieses umgehend ändern und unit.cloud über diesen Vorfall informieren.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, unit.cloud seinen vollständigen und tatsächlichen Namen, ladungsfähige Postanschrift (Postfächer oder Anschriften Dritter sind hierbei untersagt), E-Mail-Adresse und Telefonnummer mitzuteilen. Sämtliche Stammdaten des Kunden müssen vollständig sein und im Falle einer Änderung ist unit.cloud rechtzeitig hierüber zu informieren oder falls die Möglichkeit gegeben, müssen die Änderungen selbstständig durch den Kunden online über die Benutzeroberfläche vorgenommen werden. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben.
(4) Der Kunde verpflichtet sich unit.cloud unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Zudem ist der Kunde dafür zuständig, sämtliche Dateien und Software-Einstellungen, zu welchen er Zugriff hat, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung durch den Kunden hat vor jeder durch den Kunden vorgenommenen Änderung sowie vor rechtzeitig angekündigten Wartungsarbeiten von unit.cloud zu erfolgen. Die vom Kunden erstellen Datensicherungen dürfen nicht auf von unit.cloud zur Verfügung gestellten Servern gespeichert werden.
§5 Rechte Dritter, Nutzungseinschränkungen und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
(1) Der Kunde ist verpflichtet selbstständig im Rahmen gesetzlicher Regeln, insbesondere unter Einahltung des Telemediengesetzes, vorgeschriebene Angaben auf seiner Internetpräsenz und sonstigen Inhalten vorzunehmen. Der Kunde hat sorge zu tragen, dass nicht entgegen der vertraglichen Voraussetzungen die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit oder Internetpräsenzen und Daten anderer Kunden von unit.cloud beeinträgtigt werden. Folgendes ist dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet:
- Countersysteme, Subdomain-Dienste oder Freespace-Angebote anbieten
- Banner-Programme betreiben (Bannertausch, Ad-Server und so weiter)
- Chat, Chat-Foren oder VoIP-Dienste betreiben
(2) Die vom Kunden bei unit.cloud gespeicherten Inhalte, Daten und eingeblendete Banner sowie für Suchmaschinen verwendete Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, gute Sitten oder Rechte Dritter (zum Beispiel Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Pornographische Inhalte und auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen mit pornographischen oder erotischen Inhalten (z. B. Nackbilder) bedürfen vorheriger schriftlicher Genehmigung durch unit.cloud.
§6 E-Mails und Verbot des Versands von Spam-E-Mails
(1) Das Festlegen der maximalen E-Mail-Größe für den Versand und Empfang obliegt unit.cloud und kann diese nach einem Ermessen beschränken. Sofern in der jeweiligen Tarif- und Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben beläuft sich die maximale Größe auf 100 MB. Gegebenenfalls abweichende Beschränkungen durch externe E-Mail-Anwendungen / -Programme und fremder Server unterliegen nicht dem Einfluss von unit.cloud.
(2) Dem Kunden ist es Untersagt über von unit.cloud zur Verfügung gestellte Server und über bei unit.cloud registrierte Domainnamen beziehungsweise hinterlegte externe Domainnamen massenhaft E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung zu versenden und oder oder Werbe-E-Mails an Empfänger zu senden von welchen keine Einwilligung vorliegt obwohl diese erforderlich ist. Der Nachweis der Einwilligung des Empfängers (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) obliegt dem Kunden. Zudem ist dem Kunden nicht gestattet über fremde Anbieter hier genannte verbotene E-Mails zu versenden welche auf bei unit.cloud abgelegte Inhalte und Dateien verweisen oder über eine über unit.cloud registrierte Domain oder verwaltete externe Domain aufrufbar sind.
(3) Dem Kunden ist außerdem untersagt, sofern nicht anders von unit.cloud schriftlich genehmigt, mittels Skripten mehr als 100 E-Mails pro Stunde zu versenden. Paidmails und E-Mails zur Werbung von Referral-Systemen sind generell untersagt.
§7 Entgeltzahlung und Rechnungsstellung, Entgelterhöhung, Zahlungsverzug, Entgelterstattung
(1) Die Höhe und der Abrechnungsintervall des jeweiligen Tarifes und gebuchten Leistung kann der Tarif- und Leistungsbeschreibung entnommen werden. Sofern kein Abrechnungsintervall angegeben ist beläuft sich dieser bei Domainnamen auf 1 Jahr und bei allen anderen Leistungen auf 1 Monat. Nutzungsunabhängige Leistungen werden, entsprechend dem jeweiligen Abrechnungsintervalles, im Voraus fällig, nutzungsabhängige Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig.
(2) Sofern von unit.cloud die Zahlung via SEPA anbietet, ermächtigt der Kunde die zu erbingenden Zahlungen zu Lasten des vom Kunden angegebenen Bankkontos einzuziehen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung des Bankkontos Sorge zu tragen. Ist keine andere Zahlungsart vereinbart und aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren nicht möglich oder erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, ist der Kunde verpflichtet unit.cloud die hierfür anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Daneben hat der Kunde die hierfür vereinbarte Bearbeitungsgebühr (derzeit 10,00 EUR je Rücklastschrift) an unit.cloud zu bezahlen.
(3) Durch unit.cloud erstellte Rechnungen werden dem Kunden als herunterladbare und ausdruckbare Datei in dem Control Panel (Rechnungen) hinterlegt und/oder via E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet. Sofern und sobald die dem Kunden die Rechnung über das Control Panel abrufbar und somit in seinem Verfügungsbereich zur Verfügung steht, gilt diese dem Kunden als zugegangen. Nur sofern der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und er die Rechnung jeweils bei unit.cloud explizit anfordert hat dieser Anspruch auf eine postalische Übermittlung der Rechnung. Das hierfür vereinbarte Entgelt beläuft sich auf 1,45 Euro je einzelner Rechnung.
(4) Sobald der Kunde sich mit einer Zahlung mindestens 7 Tage in Verzug befindet, ist unit.cloud berechtigt seine Leistungen zu verweigern. Dies kann zum Beispiel durch Sperrung der Accounts und Zugänge auf die vom Kunden gebuchten Leistungen erfolgen. Falls sich der Kunde mindestens 14 mit seiner Zahlung in Verzug befindet, ist unit.cloud zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
(5) Im Falle einer durch unit.cloud ausgesprochenen ordentlichen Kündigung besteht Anspruch gegenüber dem Kunden zur Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages. Sofern der Vertrag vor Ablauf des bereits durch den Kunden bezahlten Abrechnungszeitraums endet, erstattet unit.cloud dem Kunden den anteiligen Betrag für den bereits bezahlten aber nicht mehr nutzbaren Zeitraum.
§8 Störungen
(1) unit.cloud ist nur für Störungen der gemäß §3 genannten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen verantwortlich. Sofern die Funktionsstörung aufgrund von Nutzung, welche über den vertraglich vereinbarten Gebrauch ging, verursacht wurde, kann der Kunde aufgrund der hierbei entstandenen Störung keine Rechte geltend machen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der Internetseite des Kunden durch diesen auf den Server hochgeladenen Dateien (wie HTML-Dateien, Skripte usw.) ist unit.cloud nicht verantwortlich.
(2) Im Falle einer Störung hat unit.cloud diese im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Sofern der Kunde Störungen erkennt, hat er diese umgehend an unit.cloud zu melden. Falls unit.cloud die Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigt, hat der Kunder unit.cloud eine Nachfrist zu setzen. Sollte auch innerhalb der Nachfrist die Störung nicht durch unit.cloud beseitigt worden sein, so hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen des § xxxXXXxxxXXXxxxXXXxxxXXXxxx
(3) Im Falle höherer Gewalt ist unit.cloud von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.
§9 Haftung von unit.cloud
(1) Eine Haftung von unit.cloud besteht ausschließlich im Rahmen des Paragraphen 9 (§9) dieser AGB. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
(2) unit.cloud haftet dem Kunden für durch unit.cloud oder einem dessen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden unbegrenzt. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung von unit.cloud oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Auch haftet unit.cloud der Höhe nach unbegrenzt für Schäden, welche auf schwerwiegendes Organisationsverschulden durch unit.cloud zurückzuführen sind. Unbegrenzte Haftung von unit.cloud gilt für Schäden, welche durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
(3) Bei durch unit.cloud verschuldeten Datenverlust haftet unit.cloud ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, welche auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
(4) Sofern §9 (2) nicht zutrifft, haftet unit.cloud im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Desweiteren ist die Höhe der Haftungssumme in allen, nicht unter §9 (2) aufgeführten Fälle, auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts begrenzt.
(5) Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
§10 Sperrung, Voraussetzungen und Aufhebung der Sperrung, Kostenerstattung
(1) Nimmt unit.cloud eine Sperrung vor, so ist unit.cloud zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlicher Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen von unit.cloud. unit.cloud wird jedoch die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Insbesondere wird unit.cloud im Falle einer Sperrung, die aufgrund der Inhalte auf dem Server erfolgt, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der vom Kunden registrierten Domain selbst, ist unit.cloud berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. unit.cloud genügt seinen Mitteilungspflichten, wenn die jeweiligen Mitteilungen per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (§4 (3)) gesendet werden. Für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung kann unit.cloud jeweils das hierfür vereinbarte Entgelt (derzeit 10,00 EUR) berechnen ("Sperr- und Entsperrgebühr").
(2) Falls unit.cloud von Dritten oder staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, welches unit.cloud zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, unit.cloud von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten von unit.cloud. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.
(3) Bei evidentem (offensichtlichem) Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter (vgl. §4 (1)), welches gegen geltendes Deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, kann unit.cloud eine Sperrung (§10 (1)) vornehmen. unit.cloud setzt seinen Kunden hierüber selbstverständlich in kenntnis. unit.cloud kann die Entsperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine Vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber unit.cloud abgegeben hat sowie für eine Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes, beträgt bei Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte oder Wettbewerbsrecht jedoch in der Regel über 5.000 EUR.
(4) Sollte unit.cloud es für möglich halten, dass ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter (vgl. §4 (1)) vorliegt, welches gegen geltendes Deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, dies jedoch nicht offensichtlich ist, setzt unit.cloud den Kunden unter Angabe des Grundes und unter Androhung der Sperrung in Kenntnis und fordert ihn unter Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme auf. Falls unit.cloud dann dennoch eine Sperrung (§ 10 (1)) vor, wird der Kunde hiervon in Kenntnis gesetzt. unit.cloud kann die Entsperrung davon abhängig machen, dass der Kunde die geforderte schriftliche Stellungnahme abgegeben und Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten des Anbieters für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite.
§11 Vertragsstrafe
(1) Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 2.1 und/oder 3.1und/oder 6.1 der Domain-Registrierungsbedingungen des Anbieters und/oder gegen die Ziffern 4 und/oder 6.3 und/oder 7.1 und/oder 7.2 und/oder 7.3 und/oder 8.2 und/oder 8.3 dieser AGB, kann der Anbieter vom Kunden Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 5.100 EUR verlangen. Der Kunde kann die Höhe der vom Anbieter im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.
§12 Datenschutz
(1) unit.cloud erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Für detailierte Informationen über Datenschutz und Datenverarbeitung finden Sie folgend einen Link zu der Datenschutzerklärung von unit.cloud:
§13 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist Augsburg. unit.cloud kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(2) Für die von unit.cloud auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
§14 Aufrechnung, Volljährigkeit, Schriftform, Zurückbehaltung und Salvatorische Klausel
(1) Mit Forderungen von unit.cloud kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unwidersprochen sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit unit.cloud resultieren.
(2) Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. unit.cloud weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.
(3) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax, nicht jedoch durch E-Mail, gewahrt wird.
(4) Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.
(Stand: 12.12.2016)